EIL: Berliner Klubs dürfen für Genesene und Geimpfte wieder öffnen
31. August 2021
In Berlin dürfen Klubs und Diskotheken für Geimpfte und Genesene wieder öffnen. Das hat der Berliner Senat soeben beschlossen und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin umgesetzt. Auch in den Innenräumen gilt dort keine Maskenpflicht mehr. Ein negativer Corona-Test der Gäste reicht allerdings nicht. Diese 2G-Regel beschränkt sich auf diejenigen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Dem Vorschlag der Clubcommission Berlin, eine Option mit PCR-Tests anzubieten, hat der Berliner Senat nicht entsprochen.
Das Verwaltungsgericht hatte vor zehn Tagen das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Es argumentierte, uneingeschränkte Öffnungen seien zwar vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht erlaubt, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch zuzulassen (Az.: VG 14 L 467/21). Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms in diesem Punkt statt.