Erster Klub klagt gegen Tanzverbot
15. Dezember 2021 Aus Von SRIn den Berliner Klubs gilt seit der aktuellen Entscheidung des Berliner Senats ein Verbot von „Tanzlustbarkeiten“ in den Innenräumen. Berichten der Berliner Zeitung zu Folge will der Klub ASeven am Alexanderplatz jetzt Klage einreichen. Die anwaltliche Vertretung übernimmt die Berliner Kanzlei Nico Härting. In der kommenden Woche soll dazu ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gestellt werden. Mit zehn weiteren Klubs ist die Kanzlei derzeit im Gespräch. Ihre Klagebereitschaft ist jedoch noch unklar. Mit der Revolverparty, eine der erfolgreichsten queeren Partyreihen Berlins, denkt ein weiterer Protagonist der Hauptstadt über den Gang vor Gericht nach. Mit der Klage rechnet sich der Chef der Kanzlei durchaus Erfolgschancen aus. Für Härting ist es eine Frage der Gleichberechtigung. In Berlin gelten zur Zeit keine Verbote. Der Besuch von Fitnessstudios oder der Aufenthalt in Saunen ist erlaubt. Es ist in den Augen der Kanzlei nicht wirklich ersichtlich, warum man getestet nicht tanzen darf. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte das ASeven zu Silvester wieder die Tanzfläche eröffnen.