Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht (DAB+ und/oder IP), wenn sie den Sendernamen anzeigen können. Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um.
Die zentrale Branchen- und Informationsplattform dabplus.de unterstützt die Umsetzung mit zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen. Für Verbraucher hat das Digitalradio Büro Deutschland ein FAQ rund um das Thema Digitalradiopflicht erstellt, das unter www.dabplus.de/tkg Antworten auf die wichtigsten Fragen bereithält. Speziell für professionelle Marktteilnehmer hält der B2B-Bereich unter www.dabplus.de/downloads ein Informationsblatt zur Einführung der Digitalradiopflicht (DAB+ und IP) vor.
Die Zahlen des Digitalisierungsberichts der Medienanstalten belegen die Erfolge bei der Digitalisierung des Hörfunks: DAB+ ist mit einer Steigerung von 14 Prozent weiter der am stärksten wachsende Übertragungsweg.
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