Senat beschließt 2G Regel für Berliner Klubs
14. September 2021 Aus Von SRDer Berliner Senat führt die 2G Regel für Tanzlustbarkeiten ein. Damit sind Klubs und Open-Air Events nur noch für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Gastronomie, Hotellerie und Sport haben im Gegensatz dazu die Wahl zwischen 2G und 3G. Für Lokalitäten mit 2G gilt in Zukunft: keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln oder Beschränkungen der Personenzahl. Bürger:innen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, werden von dieser Regel nicht ausgeschlossen. Dieser Personengruppe wird damit auch kein Zutritt gewährt. Diese Regelungen treten voraussichtlich ab dem 18. September in Kraft.